Liste der Fischereigewässer und Vorschriften HSV Strijthagen 2023

 

Beim Angeln in Fischteichen des HSV Strijthagen, nämlich Molenvijver, Witvisvijver, Forellenvijver und Buitenvijver, die sich hintereinander an Schloss Strijthagen in Landgraaf befinden, ist man verpflichtet, die folgenden Bedingungen und Bestimmungen einzuhalten:

 

  • Beim Angeln im Teich des HSV Strijthagen muss man im Besitz einer Tageskarte, Nachtfischtageskarte oder normalen Jahreskarte in Verbindung mit dieser unterschriebenen Verordnung sein und auf Verlangen vorzeigen.
  • Die Erlaubnis und diese Ordnung müssen Sie immer bei sich tragen. Eine Lizenz ist streng persönlich und kann unter keinen Umständen auf Dritte übertragen werden,
  • Ohne unterschriebenes Reglement ist die Bewilligung nicht vollständig und der Vorstand kann über Sanktionen entscheiden,
  • Autos, Motorräder usw. müssen auf den dafür vorgesehenen Plätzen auf dem Parkplatz beim Koetshuis oder auf den Parkplätzen in der Straße bei die Molen abgestellt werden. Das Parken auf oder entlang der Straße am Freiteich / Forellenteich ist erlaubt, wo dies von der Gemeinde angegeben ist. Das Parken vor der Schranke am Buitenvijver ist verboten.
  • Fahrräder und Mofas müssen auf den dafür vorgesehenen Einstellplätzen abgestellt werden und dürfen nicht zum Angelplatz mitgenommen werden.
  • Rund um den Teich gibt es einen Wanderbereich, daher sind Fahrräder oder Mopeds nicht erlaubt. Eine Ausnahme bilden Mobilitätsroller, da der Benutzer im Allgemeinen Schwierigkeiten beim Gehen hat.
  • Das Angeln ist mit gültiger Erlaubnis ab einer Stunde vor Sonnenaufgang bis maximal eine Stunde nach Sonnenuntergang, spätestens jedoch bis 23:00 Uhr gestattet, auch wenn das Fischereigesetz einen längeren Zeitraum zulässt.
  • Nachtangeln ist NICHT erlaubt, es sei denn, man ist im Besitz einer speziellen Nachtangel-Tageserlaubnis, wobei die Nachtangelzeit auf den Zeitraum vom 1. Mai bis 30. September festgelegt ist.
  • Gefangener Fisch muss sofort wieder ausgesetzt werden, es sei denn, dies geschieht aufgrund von Wasserverschmutzung. ein offizieller Angelwettbewerb, bei dem dann die Wettbewerbsregeln gelten.
  • Beleidigungen, Drohungen, körperliche Übergriffe und diskriminierendes Verhalten gegenüber Mitgliedern, Inspektoren, Vorstandsmitgliedern und Passanten führen zur sofortigen Suspendierung. Der Schlichtungsausschuss berät dann den Vorstand über die Dauer der Suspendierung oder des Ausschlusses.

Es ist nicht erlaubt:

 

  • Kartoffeln, Kartoffelprodukte, alle Formen von ungekochten Getreideprodukten, einschließlich Erdmandeln, Kichererbsen, Hanf usw., Farbstoffe oder Düngemittel zu füttern oder zu fischen,

• Verwendung von schwimmendem Futter und/oder zu schwimmendes Fischen, wie Brotkruste usw., mit Ausnahme von     künstlichen Fliegen und Fliegenruten.

• mit gefüttert werden Wasserfahrzeuge (sogenannte Futterboote),

• Verwendung von Fischfindern,

• Fütterungsaktionen durchzuführen,

• Angeln mit mehr als 2 Ruten

• Schäden an den Fischen, den anwesenden Tieren, den Pflanzen, dem Angelgewässer, den Ufern oder den Einrichtungen,  wie Abfallbehältern, Sitzbänken und dergleichen, zu verursachen,

• mit Widerhaken zu fischen, mit Ausnahme von Mikrowiderhaken,

• Angeln mit mehr als 1 Rig,

• Angeln mit einem oder mehreren Mehrfachhaken,

• zwischen den Pflanzen oder anders als vom Ufer aus zu fischen,

• ein offenes Feuer machen oder grillen,

• mehr als 1 Kilo gebrauchsfertiges Futter am Teich zu haben, es sei denn, dies geschieht wegen ein offizieller Angelwettbewerb, bei dem dann die Wettbewerbsregeln gelten.

• mehr als 500 Gramm Boilies zu füttern, es sei denn, dies geschieht wegen ein offizieller Angelwettbewerb, bei dem dann die Wettbewerbsregeln gelten

• vom 1. März bis 1. September mit toten Köderfischen zu fischen,

• zum Fischen mit geflochtener Schnur (außer Grundschnur), Leadcore-Schnur oder Fixbleisystem (Karpfenangelsystem)

• mit farbigen (roten) Maden fischen,

• Sperrung des Gehwegs um den Teich, außer durch Verwendung von festen Stangen, Aufstellung und/oder Verwendung eines Zeltes mit Bodenplane, das „Zelt“ darf an maximal 3 Seiten geschlossen werden,

• mit Ausnahme von offiziellen Wettkämpfen einen Setzkescher oder eine Aufbewahrungstasche verwenden,

• die Ruhe und Ordnung durch geräuschvolles Verhalten, übermäßig lautes Musizieren, ua durch Radios und andere musik- oder tonerzeugende Geräte, zu stören,

• die Angelrute(n) mit dem Köder unbeaufsichtigt im Teich zu lassen und die Angelruten weiter als 3 Meter vom Sitzplatz entfernt (seitlich gemessen) zu platzieren,

• Hunde ins Wasser lassen, Kot muss weggeräumt werden.

• Zu Fischen wenn der Teich mehr als zur Hälfte mit Eis bedeckt ist.

• Das Angeln an den Bojen am Laichplatz ist ab 5 Meter seitlich von den Bojen erlaubt. Normen und Verhaltensregeln. 

• Jeder Angler muss eine geeignete Abhakmatte und einen ordentlichen Kescher (kein Metall) verwenden. Das Aushaken im Kescher, frei vom Boden, ist erlaubt.

• Am oder im Angelgewässer darf kein Müll zurückgelassen werden. Dies gilt auch für alle Reste von Essens Lieferungen, die hauptsächlich abends und nachts verzehrt werden! Halten Sie das Gelände sauber: Abfälle in den Abfallbehältern deponieren oder aufgrund des begrenzten Platzes in den Abfallbehältern mit nach Hause nehmen. Überschüssige Köder, Fischfutter, Ausrüstung, Schnur usw. müssen mit nach Hause genommen werden.

• Tote Fische gehören NICHT in den Mülleimer, sondern können auf dem Grundstück zwischen den umliegenden Bäumen und Sträuchern vergraben werden.

• Angelschnur sofort Entsorgen, insbesondere um zu verhindern, dass sich Tiere darin verfangen.

• Sie sollten geradeaus fischen, etwas in Richtung Teichmitte. Unter keinen Umständen sollten andere Fischer behindert werden oder wahrscheinlich behindert werden.

• Die Verwendung eines Katapults zur zusätzlichen Fütterung ist auf eigene Gefahr gestattet, wir weisen darauf hin, dass das Katapult gesetzlich verboten ist und die Polizei bei Entdeckung eingreifen kann.

• Die Dokumente und/oder der Inhalt der Fischtasche/-kiste etc. sind der Polizei und/oder BOAs und/oder Vorstandsmitgliedern und/oder Inspektoren des HSV Strijthagen auf Verlangen unverzüglich vorzuzeigen.

• Verstöße gegen das Fischereigesetz oder diese Geschäftsbedingungen können zur Suspendierung und/oder Ausweisung führen. Die Nichteinhaltung des Fischereigesetzes und der Geschäftsbedingungen führt dazu, dass Sie ohne Lizenz fischen, was zu einer Suspendierung und/oder Ausweisung führt. Nachtangeln. 

• Tageskarten zum Nachtangeln werden nur an Mitglieder des HSV Strijthagen mit gültiger Jahreskarte verkauft.

• Während der Nachtfischsaison werden pro Nacht maximal 10 Genehmigungen ausgestellt, nämlich maximal 5 für den Molenvijver und maximal 5 für den Buitenvijver.

• Beim Nachtangeln sollte möglichst auf Lampen verzichtet werden, dabei sollte darauf geachtet werden, Tiere und Menschen in der Umgebung nicht zu stören. Nachts sollte auch besonders darauf geachtet werden, dass Ruhe und Ordnung nicht durch lautes Verhalten, übermäßig laute Musik u. a. durch Radios und andere musik- oder tonerzeugende Geräte gestört werden und auch das Motorengeräusch begrenzt wird. aller Arten von Fahrzeugen und die Verwendung der Hupe ist verboten, auch für Fahrer von Essenslieferanten.

• Das Nachtfischen endet um 07:00 Uhr morgens. Sie dürfen dann mit der normalen Erlaubnis weiterfischen, dürfen den Schlafplatz aber nicht belegen, dann muss er geräumt werden. Allgemein. 

• Der Inhaber dieser Genehmigung stellt den HSV Strijthagen von jeglicher gerichtlichen und außergerichtlichen Haftung in Bezug auf Schäden, Unfälle und Kriegshandlungen frei.

• Wo diese Auflagen oder Bestimmungen nicht vorgesehen sind, entscheidet der Vorstand, der gegen das Fischereigesetz und die kommunale APV prüft.

• Mit der Unterzeichnung des Reglements erklärt der Bewilligungsinhaber, den Inhalt zur Kenntnis genommen zu haben u sich der Folgen bei Nichtbeachtung des Reglements bewusst zu sein. 

 

Der Vorstand des HSV Strijthagen.

 

Name des Lizenznehmers: ---------------------------------------------------------------------------------

Datum:--------------------------------------------------------------------------------------------------------------                                              Unterschrift des Lizenznehmers: -----------------------------------------------------------------------------